ARBEITSSCHUTZ REGENSBURG
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GER-KRA
Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit Regensburg
Arbeitsschutz für die Region Regensburg
Arbeitsschutz ist ein wichtiges Anliegen für Unternehmen jeder Größe. Es beinhaltet alle Maßnahmen, die zur Einhaltung von Sicherheitsstandards für Mitarbeiter ergriffen werden müssen . Der Unternehmer, sowie die Vorgesetzten und Führungskräfte haben hier die Verantwortung und die Fürsorgepflicht für Ihr Personal. Durch die Einhaltung von Sicherheitsstandards können Unternehmen eine sichere und gesunde Arbeitsumgebung für alle Mitarbeiter schaffen. Arbeitsunfälle können so vermieden oder zumindest verringert werden.
Die Arbeitssicherheit ist ein sehr wichtiger Bestandteil des Arbeitsplatzes. Dies kann durch das Schulen und Unterweisen von Mitarbeitern über die Arbeitssicherheitsbestimmungen und die Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung erreicht werden. Unternehmen müssen auch regelmäßig die Einrichtungen und die Ausrüstung überprüfen, um sicherzustellen, dass sie den Sicherheitsanforderungen entsprechen. Wenn ein Unternehmen sicherstellt, dass alle Mitarbeiter über die entsprechenden Informationen zur Arbeitssicherheit verfügen und die notwendige Ausrüstung haben, können Unfälle verhindert und die Produktivität des Unternehmens erhöht werden. Als Fachkraft für Arbeitssicherheit können wir Sie hierbei für Regensburg und Umgebung bestens unterstützen!
ARBEITSSCHUTZ
Maschinensicherheit
Um die CE-Kennzeichnung für eine Maschine zu erhalten, muss der Hersteller oder der Inverkehrbringer der Maschine sicherstellen, dass sie die Anforderungen der Maschinenrichtlinie (Richtlinie 2006/42/EG) erfüllt. Dies beinhaltet die Durchführung einer Risikobewertung, die Entwicklung von Sicherheitskonzepten, die Bereitstellung von Dokumentation und Anleitungen zur sicheren Verwendung, die Einhaltung technischer Normen und die Durchführung von Konformitätsbewertungsverfahren, wie z. B. die Konformitätsbewertung nach dem EG-Prüfverfahren oder die Erstellung einer technischen Dokumentation.
Die CE-Kennzeichnung zeigt Verbrauchern und Behörden in der EU, dass das Produkt die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und in Bezug auf Sicherheit und Gesundheit keine unmittelbaren Risiken darstellt. Es ist wichtig zu beachten, dass die CE-Kennzeichnung keine Qualitätsaussage ist, sondern sich ausschließlich auf die Einhaltung der Sicherheitsstandards bezieht. Unternehmen, die Produkte mit CE-Kennzeichnung auf den Markt bringen, tragen die Verantwortung, sicherzustellen, dass die Produkte weiterhin den geltenden Vorschriften entsprechen und regelmäßig überprüft werden.
Die technische Dokumentation für die CE-Kennzeichnung ist ein wesentlicher Bestandteil des Konformitätsprozesses für Produkte in der Europäischen Union (EU), einschließlich Maschinen. Die technische Dokumentation soll nachweisen, dass das Produkt die relevanten Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen gemäß den anwendbaren EU-Richtlinien erfüllt. Im Kontext der Maschinensicherheit umfasst die technische Dokumentation normalerweise eine umfassende Sammlung von Informationen und Unterlagen.
Hier sind die Hauptbestandteile der technischen Dokumentation für die CE-Kennzeichnung im Zusammenhang mit Maschinen:
Allgemeine Produktinformation: Name und Adresse des Herstellers oder Inverkehrbringers Beschreibung des Produkts, einschließlich Modellnummer und technischer Spezifikationen Zweck der Maschine und gegebenenfalls der vorgesehene Verwendungszweck
Risikobewertung: Eine detaillierte Risikobewertung, die die potenziellen Gefahren im Zusammenhang mit der Maschine identifiziert. Die ergriffenen Maßnahmen zur Risikominimierung und -vermeidung.
Konstruktions- und Funktionsbeschreibung: Eine Beschreibung der Konstruktion und Funktion der Maschine, die ihre Einhaltung der relevanten Normen und Sicherheitsanforderungen erläutert.
Anleitungen und Kennzeichnungen: Gebrauchsanweisungen und Betriebsanleitungen, die Informationen zur sicheren Verwendung der Maschine bieten. Alle erforderlichen Warnhinweise, Gefahrensymbole und Sicherheitshinweise auf der Maschine selbst.
Zeichnungen und technische Unterlagen: Technische Zeichnungen und Pläne der Maschine. Schaltpläne und Diagramme.
Konformitätsnachweis: Nachweise dafür, wie die Maschine die spezifischen Anforderungen der Maschinenrichtlinie und anderer anwendbarer Richtlinien erfüllt, wie z.B. die EMV-Richtlinie oder die Niederspannungsrichtlinie. Testberichte und Prüfergebnisse, die die Konformität belegen.
Liste der angewendeten Normen: Eine Auflistung der technischen Normen und Spezifikationen, die bei der Entwicklung und Prüfung der Maschine verwendet wurden.
Konformitätserklärung: Die Konformitätserklärung, in der der Hersteller oder Inverkehrbringer bestätigt, dass die Maschine den geltenden Vorschriften entspricht und die CE-Kennzeichnung angebracht werden kann. Die technische Dokumentation muss sorgfältig erstellt und aufbewahrt werden, da sie im Falle von Anfragen von Behörden oder anderen Interessengruppen vorgelegt werden muss. Sie dient als Nachweis dafür, dass die Maschine sicher verwendet werden kann und den EU-Anforderungen entspricht. Die genauen Anforderungen können je nach Produkt und anwendbarer Richtlinie variieren, daher ist es ratsam, die spezifischen Anforderungen für Ihre Maschine und Branche zu überprüfen.
ARBEITSSICHERHEIT | REGENSBURG
ARBEITSSCHUTZ
Gesetze und Verordnungen
Arbeitsschutzgesetz
Arbeitssicherheitsgesetz
Arbeitsstättenverordnung
Betriebssicherheitsverordnung
Arbeitsschutzmanagement
Ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) nach ISO 45001 bietet Unternehmen dafür ein perfektes Instrument. Mit dieser Norm können Sie die Voraussetzungen für eine kontinuierliche Verbesserung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Ihres Unternehmens schaffen.
ARBEITSSCHUTZ | REGENSBURG
Unser Service
Als Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen und beraten wir Sie beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung sowie in allen weiteren Fragen zur Arbeitssicherheit, einschließlich gesunden und ergonomischen Arbeitsplätzen und Tätigkeiten für die Region Regensburg und Umgebung. Dazu können wir Ihnen auch zusätzliche Service-Leistungen zum Arbeitsschutz anbieten.
ARBEITSSICHERHEIT
SCHULUNG – WEITERBILDUNG – FORTBILDUNG
Unser Leistungsangebot
Ausbilder für Staplerfahrer
Ausbilder für Kranführer
Ausbilder für Hubarbeitsbühnen-Bediener
Ausbildung zum Sicherheitsbeauftragten
Beratung zur Zertifizierung ISO 45001
Interne Audits in den Abteilungen
Unterweisung der Mitarbeiter
Laserschutzbeauftragter
Prüfung von Leitern und Tritten
Prüfung von PSA gegen Absturz
Prüfung von Gefahrstoffschränken & Containern
Lärmmessungen
Regelbetreuung in Betrieben mit mit mehr als 10 Beschäftigten
Grundlagen von Art und Umfang der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung sind die im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten sowie die Aufgaben gemäß den §§ 3 bzw. 6 Arbeitssicherheitsgesetz. Die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung besteht aus der Grundbetreuung und dem betriebsspezifischen Teil der Betreuung. Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung bilden zusammen die Gesamtbetreuung. Der Unternehmer hat die Aufgaben der Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit entsprechend den betrieblichen Erfordernissen unter Mitwirkung der betrieblichen Interessenvertretung (z.B. entsprechend Betriebsverfassungsgesetz) sowie unter Verweis auf § 9 Abs. 3 Arbeitssicherheitsgesetz zu ermitteln, aufzuteilen und mit ihnen schriftlich zu vereinbaren. Die Aufgaben der in allen Betrieben anfallenden Grundbetreuung nach Abschnitt 2 werden in Anhang 3 näher erläutert. Maßgeblich für die Bemessung des Betreuungsumfangs der Grundbetreuung sind die für alle Betriebe geltenden Einsatzzeiten gemäß Abschnitt 2. Zweiter Bestandteil der Gesamtbetreuung ist der betriebsspezifische Teil, dessen Aufgaben nach Abschnitt 3 in Anhang 4 näher erläutert werden. Relevanz und Umfang des betriebsspezifischen Teils der Betreuung werden durch den Unternehmer gemäß Abschnitt 3 ermittelt und regelmäßig überprüft. Der Unternehmer hat sich durch Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Festlegung der Grundbetreuung und des betriebsspezifischen Teils der Betreuung beraten zu lassen. Die Beschäftigten sind über die Art der praktizierten betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung zu informieren und darüber in Kenntnis zu setzen, welcher Betriebsarzt und welche Fachkraft für Arbeitssicherheit anzusprechen ist. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind nicht auf die Einsatzzeiten der Grundbetreuung anzurechnen, sondern Bestandteil des betriebsspezifischen Teils der Betreuung. Wegezeiten können nicht als Einsatzzeiten angerechnet werden. Maßnahmen und Ergebnisse der Leistungserbringung sind im Rahmen der regelmäßigen Berichte von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 5 zu dokumentieren.
Der Bedarf an betriebsspezifischer Betreuung wird vom Unternehmer in einem Verfahren ermittelt, das die nachfolgend aufgeführten Aufgabenfelder sowie Auslöse- und Aufwandskriterien berücksichtigt. Das Verfahren erfordert, dass der Unternehmer alle Aufgabenfelder hinsichtlich ihrer Relevanz für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung regelmäßig, insbesondere nach wesentlichen Änderungen, prüft. Die Aufgabenfelder sind:
1. Regelmäßig vorliegende betriebsspezifische Unfall- und Gesundheitsgefahren, Erfordernisse zur menschengerechten Arbeitsgestaltung
1.1 Besondere Tätigkeiten
1.2 Arbeitsplätze und Arbeitsstätten, die besondere Risiken aufweisen
1.3 Arbeitsaufgaben und Arbeitsorganisation mit besonderen Risiken
1.4 Erfordernis arbeitsmedizinischer Vorsorge
1.5 Erfordernis besonderer betriebsspezifischer Anforderungen beim Personaleinsatz
1.6 Sicherheit und Gesundheit unter den Bedingungen des demografischen Wandels
1.7 Arbeitsgestaltung zur Vermeidung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren, Erhalt der individuellen gesundheitlichen Ressourcen im Zusammenhang mit der Arbeit
1.8 Unterstützung bei der Weiterentwicklung eines Gesundheitsmanagements
2 Betriebliche Veränderungen in den Arbeitsbedingungen und in der Organisation
2.1 Beschaffung von grundlegend neuartigen Maschinen, Geräten
2.2 Grundlegende Veränderungen zur Errichtung neuer Arbeitsplätze bzw. der Arbeitsplatzausstattung; Planung, Neuerrichtung von Betriebsanlagen; Umbau, Neubaumaßnahmen
2.3 Einführung völlig neuer Stoffe, Materialien
2.4 Grundlegende Veränderung betrieblicher Abläufe und Prozesse; grundlegende Veränderung der Arbeitszeitgestaltung; grundlegende Änderung, Einführung neuer Arbeitsverfahren
2.5 Spezifische Erfordernisse zur Schaffung einer geeigneten Organisation zur Durchführung der Maßnahmen des Arbeitsschutzes sowie der Integration in die Führungstätigkeit und zum Aufbau eines Systems der Gefährdungsbeurteilung
3 Externe Entwicklung mit spezifischem Einfluss auf die betriebliche Situation
3.1 Neue Vorschriften, die für den Betrieb umfangreiche Änderungen nach sich ziehen
3.2 Weiterentwicklung des für den Betrieb relevanten Stands der Technik und Arbeitsmedizin
4 Betriebliche Aktionen, Programme und Maßnahmen
4.1 Schwerpunktprogramme, Kampagnen sowie Unterstützung von Aktionen zur Gesundheitsförderung
Ihr Sicherheitsexperte im Bereich Arbeitsschutz
Seit 2010 bin ich als Fachkraft für Arbeitssicherheit bei einem renommierten mittelständischen Unternehmen, in Bayern, nähe Regensburg tätig. Heute bin ich als Managementbeauftragter für Arbeitsschutz und Umweltschutz tätig. Auch der Bereich Brandschutz zählt zu meinem Tätigkeitsfeld. Mit 35 Jahren Berufserfahrung im Industrie-Betrieb kenne ich eine Vielzahl an Vorgängen und Abläufen in verschiedensten Abteilungen. Dies ist von großen Vorteil für sicherheitsrelevante Managementsysteme. Zahlreiche Projekte wie die Einführung und Zertifizierung unserer Managementsysteme durch die BGHM und den TÜV Süd bieten ein interessantes und spannendes Arbeitsumfeld welches ich seit Jahren betreue.
Auch für Ihr Unternehmen bietet Ger-Kra eine Vielzahl von Verbesserungen rund um den Arbeitsschutz an. Sei es die Einführung eines Notfall- und Gefahrstoffmanagements oder die Minimierung von Arbeitsunfällen durch entsprechende Sicherheitsvorkehrungen. Zusätzlich bieten wir interne Ausbildungen für Gabelstaplerfahrer, Kranführer und Hubarbeitsbühnen durchgeführt. Auch die jährlichen Prüfungen von Leitern und Tritte, PSA gegen Absturz sowie Lärm- und Gefahrstoffmessungen ist Bestandteil des Ger-Kra Leistungsangebots.
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